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   VGH Bayern, 24.08.2012 - 22 CS 12.1407   

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VGH Bayern, 24.08.2012 - 22 CS 12.1407 (https://dejure.org/2012,26967)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.08.2012 - 22 CS 12.1407 (https://dejure.org/2012,26967)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. August 2012 - 22 CS 12.1407 (https://dejure.org/2012,26967)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen ohne bestehenden Bebauungsplan

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen ohne bestehenden Bebauungsplan

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Grundstückeigentümer müssen richtlinienkonforme Geräuschimmissionen durch Windkraftanlagen hinnehmen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2012 - 22 CS 12.1407
    Ein Ortsteil i.S. des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist nach der Rechtsprechung (grundlegend: BVerwG vom 6.11.1968 BVerwGE 31, 22/27) ein solcher Bebauungskomplex im Gebiet einer Gemeinde, der nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und - zusätzlich - Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist.

    Unter einer "organischen Siedlungsstruktur" ist eine Siedlungsstruktur zu verstehen, die - im Gegensatz zu einer (auch nicht durch die Funktion der Bebauung bedingten) "völlig regellosen Bebauung" - eine "angemessene Fortentwicklung der Bebauung innerhalb des gegebenen Bereichs" erkennen lässt (BVerwG vom 6.11.1968 a.a.O.; BVerwG vom 13.2.1976 BauR 1976, 185 ; BayVGH vom 11.3.2011 Az. 14 ZB 09.2479).

  • VGH Bayern, 29.05.2009 - 22 B 08.1785

    Windkraftanlage; Gebot der Rücksichtnahme; optisch bedrängende Wirkung (bejaht)

    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2012 - 22 CS 12.1407
    Nach der vom Verwaltungsgericht herangezogenen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs wird die grundsätzlich mögliche optisch bedrängende Wirkung einer Windkraftanlage - bei der stets erforderlichen Einzelfallprüfung - regelmäßig dann nicht vorliegen, wenn der Abstand zwischen einem Wohnhaus und einer Windkraftanlage mindestens das Dreifache der Gesamthöhe der geplanten Anlage beträgt (BayVGH vom 29.5.2009 Az. 22 B 08.1785, vom 22.2.2010 Az. 22 ZB 09.1175 u.a. und vom 21.12.2010 Az. 22 ZB 09.1682).

    Entgegen der Auffassung der Antragsteller wäre nach der Rechtsprechung zudem auch zu berücksichtigen, dass eine etwaige Beeinträchtigung vergleichsweise einfach im Weg der "architektonischen Selbsthilfe" abgewehrt werden kann (vgl. z.B. BayVGH vom 5.10.2007 Az. 22 CS 07.2073 und vom 29.5.2009 BayVBl 2010, 114), z.B. durch die Anbringung von Gardinen, Rolläden und dergleichen.

  • VGH Bayern, 21.12.2010 - 22 ZB 09.1682

    Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für eine Windkraftanlage

    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2012 - 22 CS 12.1407
    Wie der Verwaltungsgerichtshof (Beschlüsse vom 31.10.2008 NVwZ 2009, 338 und vom 21.12.2010 22 ZB 09.1682) dargelegt hat, kann davon ausgegangen werden, dass tieffrequente Geräusche und Infraschall bei Windenergieanlagen nach bisherigen Erkenntnissen aufgrund der großen Entfernung von mehreren hundert Metern zwischen den potentiell betroffenen Wohnanwesen und der jeweiligen Windkraftanlage keine Rolle spielen (so auch NdsOVG vom 18.5.2007 Az. 12 LB 8/07).

    Nach der vom Verwaltungsgericht herangezogenen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs wird die grundsätzlich mögliche optisch bedrängende Wirkung einer Windkraftanlage - bei der stets erforderlichen Einzelfallprüfung - regelmäßig dann nicht vorliegen, wenn der Abstand zwischen einem Wohnhaus und einer Windkraftanlage mindestens das Dreifache der Gesamthöhe der geplanten Anlage beträgt (BayVGH vom 29.5.2009 Az. 22 B 08.1785, vom 22.2.2010 Az. 22 ZB 09.1175 u.a. und vom 21.12.2010 Az. 22 ZB 09.1682).

  • VG Regensburg, 08.11.2012 - RO 7 K 12.148

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für 3 Windkraftanlagen; Impulszuschlag;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2012 - 22 CS 12.1407
    Davon abgesehen ergibt sich aus den von den Antragstellern fristgerecht dargelegten Gründen nicht, dass selbst bei Berücksichtigung eines Impulszuschlags, den sie im verwaltungsgerichtlichen Verfahren mit 3 dB(A) angesetzt haben (vgl. S. 4 der Klagebegründung vom 17.4.2012 im Verfahren mit dem Az. RO 7 K 12.148), die maßgeblichen nächtlichen Immissionsrichtwerte überschritten würden.

    Die Ausführungen der Antragsteller zum Sicherheitszuschlag sig R betreffen, wie sich aus der Klagebegründung vom 17. April 2012 ergibt (S. 3 und 4 im verwaltungsgerichtlichen Verfahren Az. RO 7 K 12.148), die Prognoseunsicherheit, die sich daraus ergibt, dass für den streitgegenständlichen Windkraftanlagen-Typ RePower 3.2 M 114 noch keine drei Vermessungen vorliegen.

  • BVerwG, 11.12.2006 - 4 B 72.06

    Außenbereich; Windenergieanlage; Rotoren; Drehbewegung von -; Gebot der

    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2012 - 22 CS 12.1407
    Das Verwaltungsgericht hat im Einklang mit der Rechtsprechung (vgl. BVerwG vom 11.12.2006 NVwZ 2007, 336 ) auch beachtet, dass Hauptursache der möglicherweise "erdrückenden Wirkung" nicht die Höhe der Anlage allein, sondern der Effekt des sich drehenden Rotors auf der von ihm überstrichenen Fläche ist.
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 N 6.88

    Berücksichtigung der Lärmvorbelastung bei Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung

    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2012 - 22 CS 12.1407
    Daher müssen sie eine solche Lärmbelastung hinnehmen, die nicht über das in einem Misch- oder Dorfgebiet zulässige Maß hinausgeht (vgl. BVerwG vom 18.12.1990 DVBl 1991, 442 ).
  • OVG Niedersachsen, 18.05.2007 - 12 LB 8/07

    Berücksichtigung des Nachbarschutzes bei der Erteilung einer Baugenehmigung;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2012 - 22 CS 12.1407
    Wie der Verwaltungsgerichtshof (Beschlüsse vom 31.10.2008 NVwZ 2009, 338 und vom 21.12.2010 22 ZB 09.1682) dargelegt hat, kann davon ausgegangen werden, dass tieffrequente Geräusche und Infraschall bei Windenergieanlagen nach bisherigen Erkenntnissen aufgrund der großen Entfernung von mehreren hundert Metern zwischen den potentiell betroffenen Wohnanwesen und der jeweiligen Windkraftanlage keine Rolle spielen (so auch NdsOVG vom 18.5.2007 Az. 12 LB 8/07).
  • BVerwG, 16.02.1998 - 11 B 5.98

    Divergenzrüge; Bindungswirkung des zurückverweisenden Revisionsurteils;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2012 - 22 CS 12.1407
    Das Verwaltungsverfahren oder ein verwaltungsgerichtliches Verfahren können auch nicht dazu dienen, einen neuen Erkenntnisstand herbeizuführen; die Ergebnisse einer etwaigen Beweisaufnahme könnten die zur Herbeiführung eines neuen Erkenntnisstands notwendige fachliche Diskussion nicht ersetzen (BayVGH vom 7.2.2011 Az. 22 CS 11.31 unter Hinweis auf BVerwG vom 16.2.1998 DVBl 1998, 596/598 zum insofern vergleichbaren Atom- und Strahlenschutzrecht).
  • BVerwG, 23.12.2010 - 4 B 36.10

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2012 - 22 CS 12.1407
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Fall, der eine Windkraftanlage zum Streitgegenstand hatte (BVerwG vom 23.12.2010 BauR 2011, 813), zu den relevanten Umständen, die bei der Prüfung des Rücksichtnahmegebots im Einzelfall zu würdigen sind, ausdrücklich auch die Möglichkeiten "architektonischer Selbsthilfe" gezählt.
  • VGH Bayern, 05.10.2007 - 22 CS 07.2073

    Anordnung der sofortigen Vollziehung durch das Verwaltungsgericht;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2012 - 22 CS 12.1407
    Entgegen der Auffassung der Antragsteller wäre nach der Rechtsprechung zudem auch zu berücksichtigen, dass eine etwaige Beeinträchtigung vergleichsweise einfach im Weg der "architektonischen Selbsthilfe" abgewehrt werden kann (vgl. z.B. BayVGH vom 5.10.2007 Az. 22 CS 07.2073 und vom 29.5.2009 BayVBl 2010, 114), z.B. durch die Anbringung von Gardinen, Rolläden und dergleichen.
  • VGH Bayern, 08.09.2008 - 22 ZB 08.388

    Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für zwei

  • VGH Bayern, 07.02.2011 - 22 CS 11.31

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage; Anordnung der

  • VGH Bayern, 22.02.2010 - 22 ZB 09.1175

    Windkraftanlagen; Lärmimmissionen; optisch bedrängende Wirkung; Planungshoheit

  • VGH Bayern, 11.03.2011 - 14 ZB 09.2479

    Zulassungsantrag; Darlegungserfordernis; ernstliche Zweifel; kumulative

  • VGH Bayern, 14.06.2013 - 15 ZB 13.612

    Nachbarklage gegen Mobilfunkmast (Betonschleudermast); Abstandsflächen; (keine)

    Der Abstand zwischen der Hofstelle und dem Maststandort entspricht hier der Dimension, bei der die Rechtsprechung sogar bei Windkraftanlagen im Regelfall vom Fehlen einer optisch bedrängenden Wirkung einer solchen Anlage ausgeht, wobei hinzukommt, dass als Hauptursache einer möglicherweise "erdrückenden Wirkung" dort nicht die Höhe der Anlage allein, sondern der Effekt des sich drehenden Rotors auf der von ihm überstrichenen Fläche angesehen wird (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 24.8.2012 - 22 CS 12.1407, 22 CS 12.1408 und 22 CS 12.1411 - juris RdNr. 15).
  • VGH Bayern, 10.04.2013 - 22 ZB 12.2714

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für drei Windkraftanlagen

    Anträge der Kläger auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Anfechtungsklage blieben ebenso erfolglos (zuletzt BayVGH, B.v. 24.8.2012 - 22 CS 12.1407, -1408 und -1411) wie ihre Klagen, die das Bayerische Verwaltungsgericht Regensburg jeweils mit Urteil vom 8. November 2012 abgewiesen hat.

    Das Verwaltungsgericht hat entgegen ihrer Behauptung die nach der Rechtsprechung gebotene Einzelfallprüfung anhand der dafür maßgeblichen Kriterien (vgl. BayVGH, B.v. 24.8.2012 - 22 CS 12.1407 u.a. - m.w.N.) vorgenommen.

  • VG Regensburg, 08.11.2012 - RO 7 K 12.148

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für 3 Windkraftanlagen; Impulszuschlag;

    Der Antrag der Kläger auf Gewährung von vorläufigen Rechtsschutz blieb erfolglos (Beschl. des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 25.5.2012 Az. RO 7 S 12.660 und Bayerischer Verwaltungsgerichtshof vom 24.8.2012 Az. 22 CS 12.1407, 1408 und 1411).

    Ergänzend wird auf Ziffer II.4 des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24.8.2012 a.a.O. verwiesen.

  • VG Ansbach, 02.07.2014 - AN 11 K 14.00145

    Im Einzelfall unbegründete Nachbarklage von Grundstückseigentümern gegen die

    Bei einem solchen Abstand treten nämlich die Baukörperwirkung und die Rotorbewegung der Anlage so weit in den Hintergrund, dass ihr in der Regel keine beherrschende Dominanz und keine optisch bedrängende Wirkung gegenüber der Wohnnutzung (mehr) zukommt (OVG NRW, U.v. 9.8.2006 - 8 A 3726/05, bestätigt durch BVerwG, B.v. 11.12.2006 - 4 B 72.06, BayVGH, U.v. 29.5.2009 - 22 B 08.1785 und B.v. 24.8.2012 - 22 CS 12.1407 sowie HessVGH, B.v. 26.9.2013 - 9 B 1674/13 - jeweils juris).
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